Liegenschaftsbesitzer von Wohnungsbauten

Die Niederspannungs-Installations-Verordnung aus dem Jahr 2002 schreibt Eigentümern/Innen von Immobilien die Erbringung eines Sicherheitsnachweises (SINA, Periodische Elektrokontrolle) durch ein unabhängiges Kontrollunternehmen gesetzlich vor.  Die elektrischen Installationen müssen mindestens alle 20 Jahre überprüft werden. Bei Handänderungen ist eine ausserordentliche Elektrokontrolle erforderlich. Ist aber der letzte Sicherheitsnachweis vor weniger als fünf Jahren ausgestellt worden, so muss keine Elektrokontrolle durchgeführt werden.

 

Der Eigentümer ist für die periodische Elektrokontrolle und die Mängelbehebung selber verantwortlich. Als unabhängiges Kontrollorgan erledigen wir für Sie von der Terminierung bis zur Elektrokontrolle inkl. der Abmeldung bei der Netzbetreiberin alles. Sollten Mängel auftreten, erfassen wir diese in unserem Prüfbericht, so können Sie diese von Ihrem Elektroinstallateur beheben lassen. Nehmen Sie doch unverbindlichen Kontakt mit uns auf.

Info

Sie haben Ihr Elektrokontroll-Aufgebot erhalten, oder es sind noch Fragen und Unklarheiten zu unseren Dienstleistungen aufgetaucht? Rufen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter.

Telefon 061 751 41 41


Umfang der Elektrokontrolle

- Prüfung des Personen- und Sachenschutzes

- Sichtprüfung

- Prüfung der Leitfähigkeit des Schutzleiters und des Potentialausgleichs

- Prüfung der automatischen Abschaltung im Fehlerfall

- Prüfung der Sicherheitseinrichtungen

- Messungen nach NIV