Industrie und Gewerbe

Die Niederspannungs-Installations-Verordnung aus dem Jahr 2002 schreibt Eigentümern/Innen von Immobilien und elektrischer Anlagen die Erbringung eines Sicherheitsnachweises (SINA, Periodische Kontrolle) durch ein unabhängiges Kontrollunternehmen gesetzlich vor. Die elektrischen Installationen müssen periodisch,  Wohnungsbauten alle 20 Jahre und gewerblich genutzte alle 10 Jahre, 5 Jahre oder jährlich überprüft werden. Die zeitlichen Abstände zwischen den Elektrokontrollen hängen von der Nutzung und Art der Räumlichkeiten ab. Bei industriel und gewerblich genutzten Immobilien bedürfen Änderungen und Erweiterungen der Elektroinstallationen einer ausserordentlichen Elektrokontrolle. Auch bei Handänderungen ist eine ausserordentliche Elektrokontrolle erforderlich, sofern der letzte Sicherheitsnachweis älter als fünf Jahre ist.

 

Der Eigentümer ist für die periodische Überprüfung, die  ausserordentliche Elektrokontrolle und die Mängelbehebung selber verantwortlich. Als unabhängiges Kontrollorgan erledigen wir für Sie von der Terminierung bis zur Elektrokontrolle inkl. der Abmeldung bei der Netzbetreiberin alles. Sollten Mängel auftreten, erfassen wir diese in unserem Prüfbericht, so können Sie diese von Ihrem Elektroinstallateur beheben lassen. Nehmen Sie doch unverbindlichen Kontakt mit uns auf.

Info

Sie haben Ihr Elektrokontroll-Aufgebot erhalten, oder es sind noch Fragen und Unklarheiten zu unseren Dienstleistungen aufgetaucht? Rufen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter.

Telefon 061 751 41 41


Umfang der Elektrokontrolle

- Prüfung des Personen- und Sachenschutzes

- Sichtprüfung

- Prüfung der Leitfähigkeit des Schutzleiters und des Potentialausgleichs

- Prüfung der automatischen Abschaltung im Fehlerfall

- Prüfung der Sicherheitseinrichtungen

- Messungen nach NIV

Kontrollperioden nach Jahren

 

Jährlich

- Baustellen und Märkte

 

Alle 5 Jahre

- Betriebsräume Industrie und Grossgewerbe

- Korrosive Räume

- Labor und Prüffelder

- Tankstellen und Autoreparaturwerkstätten

- Gas Ex Zone 2

- Staub Ex Zone 22

- Kläranlagen

- Hallen- und Freibäder

 

Alle 10 Jahre

- Feuergefährliche gewerbliche Räume

- Nasse gewerblich genutzte Räume

- Stall und Scheune

- Museen

- Büro, Banken, Versicherungen

- Inselnetze EEA

 

Alle 20 Jahre

- Wohnungsbauten

 

 

 

 

 

 

- Kino, Theater, Dancing, Alters- und Kinderheime

- Schulhäuser und Hochschulen

- Kindergarten

- Warenhäuser

- Restaurant und Hotel

- Messehallen

- Gefängnisse

- Untertagbauten und Tunnel

 

 

- andere Reparaturwerkstätten

- Werkstätten

- Laden, Kiosk

- Kirchen

- öffentliche Parkhäuser

- Natel-Antennen (ausser auf HS-Masten)